Immobilie kaufen im Mittelmeerparadies
Jun2019

Immobilie kaufen im Mittelmeerparadies

28 June 2019
Immobilienboom auf Malta hält an

Der Immobilienmarkt auf Malta boomt seit gut 5 Jahren. Viele Mandanten von Kresse Interntional interessieren sich daher für die Voraussetzungen des Erwerbs einer Liegenschaft in Malta.

Der Ankauf einer Immobilie in Malta ist teilweise verbunden mit der Notwendigkeit der Einholung einer Bewilligung, der sog. Acquisition of Immovable Porperty (AIP).

Grundsätzlich ist beim Kauf von Immobilien zwischen vier Fallgruppen zu unterscheiden:

  • Der Kauf durch einen maltesischen Staatsbürger oder einen EU-Bürger, der seit mehr als 5 Jahren auf Malta wohnhaft ist.
  • Der Kauf durch einen EU-Bürger, der noch nicht 5 Jahre auf Malta wohnhaft ist.
  • Der Kauf einer Immobilie in einer 'Special Designated Area' (SDA).
  • Der Kauf einer Immobilie durch eine in der EU niedergelassene und tätige juristische Person.

1. Maltesischer Staatsbürger oder EU-Bürger, länger als 5 Jahre auf Malta wohnhaft

In diesen Fällen bedarf der Erwerb von Immobilien keiner AIP Genehmigung.

2. EU-Bürger, noch keine 5 Jahre auf Malta wohnhaft

EU-Bürger, die auf Malta Immobilien erwerben möchten, brauchen dazu grundsätzlich eine AIP Genehmigung. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind zwei Fälle: Erwerb als Erstwohnsitz und Nutzung der Immobilie zur Berufsausübung.

Es gelten weiterhin Mindestpreise beim Erwerb einer Immobilie für Personen, die nicht auf Malta wohnhaft sind. Diese Mindestpreise liegen in 2019 bei dem Kauf einer Wohnung oder Maisonette bei rund 122.000€ und beim Kauf eines Hauses oder einer sonstigen Immobilie bei rund 203.000€.

Zu beachten bleibt, dass - auch bei Einholung der AIP Genehmigung – das Objekt nicht zur Vermietung erworben werden darf.

3. 'Special Designated Areas'

Die Special Designated Areas (SDA) ermöglichen es auch Personen, die weder 5 Jahre auf Malta wohnhaft sind noch ihren Hauptwohnsitz nach Malta verlegen oder die Immobilie zur Berufsausübung nutzen möchten, dennoch eine Immobilie zu erwerben.

Diese Immobilien können durch jede Person – auch als Investition und/oder Mietobjekt – erworben werden. Die Auswahl einer maltesischen Immobilie als Investitionsobjekt bietet sich insbesondere an durch die geltenden attraktiven maltesischen Steuermodelle. In steuerrechtlicher Hinsicht beraten wir von Kresse International Law Firm ebenfalls seit vielen Jahren erfolgreich Unternehmen und Privatpersonen in und außerhalb Maltas.

Die SDAs auf Malta: Piazzetta Seafront (Sliema), The Quad (Mriehel), Trident Park (Mriehel), Tigné Point (Sliema), Portomaso (St. Julians), Pendergardens (St. Julians), Fort Cambridge (Sliema), Smart City (Kalkara), Tas-Sellum Residence (Mellieha), Ta’ Monita Residence (Marsascala), Madlina Village (Madliena), St. Angelo Mansions (Vittoriosa).

Auf der Insel Gozo befinden sich folgende SDAs: Kempinski Residences (San Lawrenz), Fort Chambray (Ghajnsielem), Vista Point (Marsalforn).

4. Europäische juristische Person

Eine in der EU niedergelassene und tätige juristische Person kann ohne das Erfordernis der AIP Genehmigung Immobilien in Malta erwerben, soweit es für den Geschäftszweck des Unternehmens erforderlich ist. Zu beachten ist, dass das Unternehmen zu mindestens 75% von EU-Bürgern gehalten werden muss.

5. Weitere Ausnahmen der AIP Genehmigungspflicht

  • Erwerb eines Grabes oder einer Grabstätte durch eine gebietsfremde Person;
  • Vererbung von unbeweglichem Vermögen durch eine Person, sofern die Person, von der das Eigentum abgetreten ist, es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erworben hat;
  • Erwerb von weiteren geteilten oder ungeteilten Anteilen an unbeweglichem Vermögen durch eine Person, sofern die derzeit im Besitz befindlichen Anteile rechtmäßig erworben wurden;
  • Übertragung von unbeweglichem Vermögen in einer Erbschaft zwischen Miterben;
  • Aufteilung des unbeweglichen Vermögens zwischen den Miteigentümern;
  • Erwerb von Immobilien-Vermögen durch ein Unternehmen von einem oder mehreren seiner Mitglieder, die über 50% des Grundkapitals halten;
  • Abgabe von unbeweglichem Vermögen an einen Ehepartner, einen Nachkommen oder einen Aszendenten in der direkten Linie und deren verwandten Ehepartner (oder an Geschwister bei Abwesenheit von Nachkommen), sofern das Eigentum rechtmäßig erworben wurde.

6. Die AIP Bewilligung

Die AIP Genehmigung wird vom Finanzministerium erteilt und ist spezifisch, so dass diese nur für das beantragte Objekt verwendet werden kann. Ferner muss die Immobilie danach auch genehmigungskonform, also insbesondere zum – im Genehmigungsantrag anzugebenden – Zweck verwendet werden.

Bei der Beantragung einer Genehmigung müssen alle Antragsteller:

  • ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen,wobei zwischen natürlichen und juristischen Personen zu differenzieren ist sowie
  • eine Kopie der Kaufzusage für die Immobilie einreichen, falls eine solche eingegangen ist.

Erstbewerber müssen außerdem einreichen:

  • ein Passfotos für nicht ansässige Antragsteller und
  • eine Fotokopie des Passes mit den Angaben des Antragstellers.

Antragsteller, die bereits Immobilien in Malta besitzen, müssen eine Kopie der Kaufurkunde der früheren Immobilie vorlegen.

Nach der Genehmigung des Antrags wird der Antragsteller informiert. Anschließend wird dem Antragsteller gegen Zahlung eines Entgeldes in Höhe von 233€ die Bewilligung erteilt. Erst nach AIP Erteilung kann der Antragsteller eine vertragliche Vereinbarung zum Kauf der Immobilie abschließen.

Unter bestimmten Voraussetzungen bedarf es keiner Genehmigung:

(1) Das zu erwerbende Grundstück ist entweder:

  • eine Garage, die sich innerhalb von fünfhundert Metern vom zuvor erworbenen Wohnsitz des Antragstellers befindet oder
  • ein angrenzendes Grundstück oder ein Gebäude, das als Erweiterung eines zuvor erworbenen Wohnsitzes dienen soll.

(2) Die Immobilien sind für ein von der maltesischen Regierung genehmigtes Industrie- oder Tourismusprojekt oder für ein anderes

Projekt erforderlich, das im Hinblick auf seinen Beitrag zur Entwicklung der maltesischen Wirtschaft genehmigt wurde.