Malta ist kein Panama
May2016

Malta ist kein Panama

01 May 2016
EU- und OECD-konformes Steuersystem im kleinsten EU-Flächenstaat

Der weltweite Medienhype um die sogenannten Panama-Papers ist zwar auch in Malta angekommen. Zwei Mitglieder der Regierung sind in der öffentlichen Kritik, weil sie durch Investements in Panama Offshore-Gesellschaften (“Briefkastenfirmen“) angeblich Steuern vermeiden wollten. Aber: Das macht Malta selbst in keiner Weise Panama-ähnlich.

Warum ist Malta gerade kein Panama?

Es gibt eine ganze Reihe von Aspekten, weshalb der EU-Staat Malta selbst nichts zu tun hat mit den Praktiken, wie sie etwa in Panama mit Briefkastenfirmen gehandhabt wurden. Hier nur drei Beispielselemente:

1. Das Maltesische Bankkonto

Jede Firmengründung auf Malta, gerade durch ausländische Gesellschafter, setzt die Eröffnung eines Bankkontos bei einer Bank in Malta voraus. Warum? Schon allein deshalb, weil die Einzahlung des „share capital“, also des notwendigen Eigenkapitals (bei einer Limited mindestens EUR 1.200; wir bei Kresse International empfehlen EUR 1.500) bei Gründung, ein Konto erfordert. Die Bank bestätigt die Einzahlung. Neben der Vorlage der Gesellschaftsverträge (Memorandum and Articles) durch den Director der Gesellschaft oder die bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei ist diese Einzahlungsbestätigung der Bank eine zwingende Voraussetzung, damit das Registry of Companies, also das Maltesische Handelsregister, das eine Abteilung der Malta Financial Services Authority (MFSA) ist, die Eintragung der neuen Firma vornimmt.

Vermeiden Sie Offshore-Konten

Zwar werden von (mehr oder weniger seriösen) Gründungsagenturen immer noch Offshore-Konten angeboten; allerdings scheitert deren Eröffnung durchaus häufiger, da die Banken – schon aus Selbstschutz – heute global hohe Anforderungen an die Due Diligence der sog. “Ultimate beneficial owners (UBOs), also der wirtschaftlichen Verfügungsberechtigten, stellen. Gerade Banken in Malta (im Gegensatz etwa zu manchen Finanzinstituten in Zypern) sind dabei gewissenhaft und konservativ eingestellt. Hier kann man nicht einfach von heute auf morgen ein Konto eröffnen. Wir bei Kresse International sind “Official Referrer“ für einige Banken in Malta, die unsere Arbeit kennen und wissen, dass wir nur seriöse Kunden vorschlagen.

2. Automatischer Informationsaustausch und Common Reporting Standard

Auf der Berlin Tax Conference im Herbst 2014 haben 91 Länder einem Automatischen Informatioinsausstauch (AIA) von Kontodaten zugestimmt; in der Zwischenzeit sind es 97 Staaten. Zu den Unterzeichnern gehören wichtige Finanzzentren wie die Schweiz, Liechtenstein und Singapur sowie diverse Karibik- und Kanalinseln, die traditionell als Heimat von sogenannten Briefkastenfirmen dienten.

Malta ist dabei

Sämtliche EU-Staaten, also auch Malta, sind ohnehin dabei. Sie hatten untereinander bereits ein entsprechendes System vereinbart. 100 weitere Länder haben das Papier zwar nicht unterzeichnet, befürworten aber die darin aufgeführten Maßnahmen.

Transparenz über Auslandskonten von Privatpersonen

In dem Abkommen verpflichten sich die Staaten, sich von Herbst 2017 an gegenseitig über Auslandskonten von Privatpersonen zu informieren. Durch den automatischen Informationsaustausch soll es für Steuerbehörden einfacher werden, Geldströme ins Ausland zu kontrollieren und so Steuerflucht weiter einzudämmen.

Banken und andere Finanzinstitute müssen künftig Informationen über Zinsen, Dividenden, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus dem Verkauf von Finanzvermögen einer Behörde im eigenen Land melden. Dies geschieht, wenn der Begünstigte im Ausland lebt. Damit wird das Bankgeheimnis praktisch endgültig abgeschafft.

Daneben regelt das auf neuen Standards der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) basierende Abkommen auch einheitliche Berichtsstandards, unter anderem die Rechte und Pflichten bei Anfragen von Behörden aus einem anderen Staat. Nunmehr soll etwa explizit ausgeschlossen sein, dass Staaten die Beantwortung solcher Anfragen weiterhin mit der Begründung verweigern können, die entsprechenden Informationen befänden sich beispielsweise im Besitz eines Kreditinstituts.

Die neue Regelung gilt für neue Konten, die ab Januar 2016 eröffnet werden. Von 2017 an werden 56 Länder die erhobenen Daten untereinander austauschen, in 2018 folgen weitere 41 Staaten.

3. Malta-Substanz

Abgesehen von der dadurch deutlich erhöhten Transparenz muss jede Limited auf Malta hier über eine Betriebsstätte verfügen (nicht lediglich ihr Registered Office haben), über die die wesentlichen Unternehmensaktivitäten gesteuert werden.

Also reicht auch hier nicht etwa eine “Briefkastenfirma“. Dies ist eine der Voraussetzungen, die sich aus den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA, dort Artikel 5) ergeben, die Malta inzwischen mit über 70 Ländern abgeschlossen hat. Zu den einzelnen Notwendigkeiten für eine Betriebsstätte vergleichen Sie bitte unseren Artikel “Malta-Substanz“.

Besteht eine solche Betriebsstätte nicht (nur) hier in Malta,sondern (auch) im Wohnsitzstaat der ausländischen Gesellschafter, können Probleme mit den Steuerbehörden des Wohnsitzlandes auftreten.

Ergebnis:

Malta ist keine Adresse für Simple-Lösungen im Sinne eines „one fits all“. Unternehmerische Projekte, die mit Nachhaltigkeit und Erfolg abgewickelt werden sollen, bedürfen der sorgfältigen Planung und Begleitung. Gerade über die Malta Trading – Holding-Lösung lassen sich völlig legal und kompatibel mit EU- und OECD-Standards Steuern international optimieren mit dem Resultat einer Reduzierung der Belastung auf ca. 5% Steuern auf Unternehmensebene.

Unser Rat:

Fragen Sie uns bei Kresse International, bevor Sie loslegen und Strukturen schaffen. Was am Anfang schief läuft, schafft höheren Aufwand, um es wieder zu “reparieren“. Das ist vermeidbar.